Bezogener

Bezogener
Trassat; beim  Wechsel oder  Scheck derjenige, an den der unbedingte Zahlungsauftrag gerichtet ist (Adressat); vgl. Art. 1 Nr. 3 WG.
- 1. Wechselbezogener: Anzugeben sind: Name, volle Anschrift, Geschäftszweig (bei  Warenwechseln). Der Aussteller kann sich auch selbst als Bezogenen einsetzen ( trassiert-eigener Wechsel), wenn z.B. Filialen einer Unternehmung aufeinander ziehen. Der Wechsel ist auch gültig, wenn der Name des B. falsch oder fingiert ist (Kellerwechsel). Bei Angabe eines nicht wechselfähigen B. ist der Wechsel nichtig, z.B. ausdrückliche Benennung der BGB-Gesellschaft als Bezogener. Werden dagegen als B. für die BGB-Gesellschaft die geschäftsführenden oder alle Gesellschafter genannt, ist der Wechsel formgültig. Durch sein  Akzept wird B.  Akzeptant.
- 2. Scheckbezogener: B. können nur Banken und Sparkassen sein; er steht über dem Schecktext; er braucht nur einzulösen, wenn der Scheck innerhalb von acht Tagen nach Ausstellung zur Zahlung vorgelegt wird und gedeckt ist.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Bezogener — (oder Trassat) ist der aus einem Wechsel oder einem Scheck zur Zahlung verpflichtete Schuldner. Wechsel Bei einem Wechsel ist die Anerkennung der Schuld durch das Akzept, die üblicherweise quer angebrachte Unterschrift auf der Urkunde, auf der… …   Deutsch Wikipedia

  • Bezogener — (Trassat), an welchen ein Wechselbrief zur Auszahlung gerichtet ist, s.u. Wechsel …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bezogener — (Trassat, Adressat), im Wechselverkehr derjenige, der zahlen soll. Vgl. Wechsel …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bezogener — oder Trassat, bei Wechseln der, an den der Wechsel zum Behuf der Bezahlung gerichtet ist …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Bezogener — Bezogener, Trassat, heißt derjenige, an den ein Wechsel zur Ausbezahlung gerichtet ist …   Herders Conversations-Lexikon

  • Bezogener — ↑Akzeptant …   Das große Fremdwörterbuch

  • Bezogener — Be|zo|ge|ne(r) 〈m. 29〉 jmd., auf den ein Wechsel gezogen ist, der den Wechsel zu bezahlen hat; Sy 〈veraltet〉 Trassat * * * Be|zo|ge|ner, der Bezogene/ein Bezogener; des/eines Bezogenen, die Bezogenen/zwei Bezogene (Bankw.): jmd., auf den ein… …   Universal-Lexikon

  • Privatplatzierung nicht bezogener Aktien — Eine Privatplatzierung nicht bezogener Aktien (engl. rump placement) ist die Privatplatzierung von Jungen Aktien, die bei einer Bezugsrechtsemission in der normalen Bezugsfrist über die Bezugsrechte bzw. die verkauften Bezugsrechte nicht… …   Deutsch Wikipedia

  • Scheckbezogener — ⇡ Bezogener …   Lexikon der Economics

  • Trassat — ⇡ Bezogener …   Lexikon der Economics

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